Hausordnung
Regeln für ein respektvolles Miteinander — damit sich alle am Pesta wohlfühlen.
Unsere Schulregeln im Überblick
Die Hausordnung bildet die Grundlage für ein respektvolles und sicheres Zusammenleben an unserer Schule.
Grundsätze
- Die Hausordnung regelt das Zusammenleben am Pestalozzi-Gymnasium auf Basis des Grundgesetzes, der Sächsischen Landesverfassung und des Schulgesetzes.
- Die Schulleiterin übt das Hausrecht aus.
- Verstöße gegen die Hausordnung werden disziplinarisch geahndet.
Regeln für das Miteinander
- Disziplin, Höflichkeit, gegenseitige Achtung und respektvoller Umgang sind Grundlage unseres Zusammenlebens.
- Besondere Rücksichtnahme gegenüber Integrationsschülerinnen und -schülern ist selbstverständlich.
- Öffentliche Aushänge bedürfen der Abstimmung mit der Schulleitung.
Mobiltelefone
- Nutzung in den Pausen ist untersagt — Geräte im «Bitte nicht stören»-Modus.
- Ausnahmen bestehen für Notfälle und schulische Belange nach Anweisung der Lehrkraft.
- Foto- und Videoaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten erlaubt.
Unterrichts- und Pausenzeiten
- Die Schule öffnet um 7:00 Uhr und schließt um 16:30 Uhr.
- Unterrichtsbeginn ist 7:25 Uhr.
- Bei extremer Hitze kann die Schulleitung 30-Minuten-Stunden anordnen.
- Fehlende Lehrkräfte werden nach 5 Minuten im Sekretariat gemeldet.
- Sekretariatszeiten für Schüler: 9:05–9:25 Uhr und 11:50–12:25 Uhr.
Aufsicht und Pausenverhalten
- Der Gebäudezugang ist ab 7:00 Uhr möglich.
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 5–10 dürfen das Schulgelände vor Unterrichtsende nicht verlassen.
- Nach Unterrichtsende erlischt die Aufsichtspflicht der Schule.
- Ballspielen ist nur auf dem Basketballplatz gestattet.
- Sportunterricht: Warten vor der Turnhalle bis zum Einlass durch die Lehrkraft.
Cannabisverbot
- Es gilt ein striktes Verbot, Cannabisprodukte in jeder Menge und Form auf das Schulgelände mitzuführen.
Ordnung und Sauberkeit
- Die Klassen 5–9 haben feste Zimmer und einen Ordnungsdienst.
- Mülltrennung ist Pflicht.
- Garderobenschränke sind stets verschlossen zu halten.
- Die letzte Klasse im Raum: Stühle stapeln, fegen, Tafel wischen, Müll entfernen.
- Schäden sind wiederherzustellen bzw. zu melden.
- Fundgegenstände werden beim Hausmeister abgegeben.
Fernbleiben vom Unterricht
- Krankmeldung bis 7:30 Uhr über LernSax oder telefonisch im Sekretariat.
- Schriftliche Entschuldigung innerhalb von 3 Werktagen nachreichen.
- Geplante Abwesenheit: mindestens 1 Woche vorher schriftlich beantragen.
- Unentschuldigtes Fehlen wird konsequent geahndet.
Unfälle
- Schülerinnen und Schüler sind bei der Unfallkasse Sachsen versichert.
- Unfälle sind sofort zu melden und im Unfallbuch einzutragen.
- Ein Arztbesuch ist innerhalb von 3 Tagen im Sekretariat zu melden.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
- Eltern sind verantwortlich für die Verkehrssicherheit der Fahrräder ihrer Kinder.
1Grundsätze
Die Hausordnung dient zur Regulierung des Zusammenlebens von Lehrern, technischen Angestellten und Schülern auf der Grundlage
des Grundgesetzes,
der Landesverfassung,
des Schulgesetzes und der Schulordnung für Gymnasien sowie
nachfolgender Verordnungen.
Das Hausrecht wird vom Schulleiter ausgeübt.
Verstöße gegen die Hausordnung werden disziplinarisch geahndet (§ 39 Schulgesetz/Arbeitsrecht).
2Regeln für das Miteinander
2.1
Disziplin, Höflichkeit, gegenseitige Achtung und respektvoller Umgang prägen das Zusammenleben in unserer Schule.
2.2
Besondere Aufmerksamkeit wird der Achtung und Rücksichtnahme im gemeinsamen Schulalltag mit Integrationsschülern gewidmet.
2.3
Jeder trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei, dass das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit gefördert wird.
2.4
Öffentliche Aushänge sind nur zulässig, wenn deren Inhalt zu schulischen Belangen eindeutig ist. Diese sind mit dem Schulleiter abzustimmen und mit Namen, Klasse und Datum zu versehen.
2.5
Die Nutzung von Mobiltelefonen und weiteren elektronischen Endgeräten ist in den Pausen untersagt. Die Geräte sind in einem „Bitte nicht stören“-Modus in der Schultasche zu verwahren. Ausgenommen davon sind Notfälle und schulische Belange. Diese Regelung gilt nicht für Freistunden. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Mobiltelefonen und weiteren elektronischen Geräten.
2.6
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in der Kantine und Mensa während der Pausenzeiten verboten.
2.7
Foto- und Videoaufnahmen von Personen bedürfen der Zustimmung.
3Zeiten
Die Schule ist in der Regel von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet.
Die Eingangstüren am Pestalozziplatz sind in den Pausenzeiten offen und werden während der Unterrichtsstunden geschlossen. Besucher benutzen die Sprechanlage am Eingang Pestalozziplatz.
3.1 Unterrichts- und Pausenzeiten
| Stunde | Zeiten | Kurzvariante |
|---|---|---|
| Einlass ab 07:00 Uhr | ||
| 1. | 07:25 – 08:10 | 07:25 – 07:55 |
| 2. | 08:20 – 09:05 | 08:05 – 08:35 |
| Frühstückspause | ||
| 3./4. | 09:20 – 10:50 | 08:50 – 09:50 |
| 5. | 11:00 – 11:45 | 10:00 – 10:30 |
| 1. Mittagspause | ||
| 6. | 12:10 – 12:55 | 10:40 – 11:10 |
| 2. Mittagspause | ||
| 7. | 13:20 – 14:05 | 11:40 – 12:10 |
| 8. | 14:10 – 14:55 | 12:15 – 12:45 |
Der Klassensprecher oder ein anderer Schüler informiert das Sekretariat, wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen ist.
3.2
Bei lang anhaltenden, sehr hohen Temperaturen wird die Unterrichtsstunde auf 30 Minuten verkürzt. Die Kurzvariante wird durch den Schulleiter oder seinen Stellvertreter am Vortag ausgelöst.
3.3
Sprechzeiten des Sekretariats für Schüler: 09:05 – 09:25 Uhr und 11:50 – 12:25 Uhr.
Sprechzeiten des Hausmeisters für Schüler: 09:05 – 09:25 Uhr.
3.4
Außerunterrichtliche Veranstaltungen in der Schule während der Öffnungszeiten sind vom verantwortlichen Lehrer in das Veranstaltungsbuch einzutragen. Liegen diese außerhalb der Öffnungszeiten, ist das Formular „Checkliste zur Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen“ durch den verantwortlichen Lehrer mindestens eine Woche vorher beim Schulleiter einzureichen.
4Aufsicht und Verhalten in Pausen und Freistunden
4.1
Das Schulhaus darf ab 7:00 Uhr betreten werden. Schülerinnen und Schüler, die verspätet erscheinen, nutzen die Türklingel und melden sich im Sekretariat an. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5–10 ist ein Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsende nicht erlaubt. Während Freistunden ist der Aufenthaltsbereich in der 3. Etage, die dafür vorgesehenen Räume oder die Kantine zu nutzen.
Sollte der Unterricht erst zur zweiten Stunde beginnen, können Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr über den Mensaeingang die Mensa zum Aufenthalt nutzen. Es besteht in dieser Zeit keine Aufsicht durch die Schule.
4.2
Nach dem Ende der Unterrichtszeit und beim Verlassen des Schulgrundstückes erlischt die Aufsichtspflicht der Schule. Schüler, die sich nach dem Ende der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände und der Sportanlage aufhalten, werden nicht beaufsichtigt.
4.3
In den Fachkabinetten gelten besondere Vorschriften. Diese werden in der ersten Unterrichtsstunde des entsprechenden Fachlehrers bekannt gegeben und sind einzuhalten.
4.4
Vor dem Sportunterricht warten die Schüler vor der Turnhalle, bis der Sportlehrer ihnen Einlass gewährt. Bei Hauspause vor der 3. bzw. 6. Stunde warten die Schüler im Erdgeschoss auf den Sportlehrer, der sie zum Vorklingeln abholt. Bei Hofpause nach dem Sport legen die Schüler ihre Taschen im Kellerregal ab.
4.5
Bei Hofpause halten sich Schüler der Klassen 5–10, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, auf dem Schulhof auf. Der Fachlehrer der 5. Stunde verschließt nach Beendigung des Unterrichts den Unterrichtsraum. Der Zimmerwechsel findet bei Hofpause am Ende und bei Hauspause am Anfang der Pause statt.
4.6
Die festgelegten Speisezeiten sind von allen Schülern einzuhalten, um einen geregelten Ablauf zu ermöglichen.
4.7
Das Ballspielen während der Hofpause ist auf den Basketballplatz beschränkt. Es sollte so gespielt werden, dass das Verletzungsrisiko minimiert wird.
5Cannabisverbot
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
6Ordnung und Sauberkeit
6.1
Alle 5.–9. Klassen besitzen ein Klassenzimmer. Die Ausgestaltung soll in Absprache mit dem Klassenleiter geplant und durchgeführt werden. Sie soll ästhetischen Grundanforderungen genügen und motivierend auf das Lernklima wirken. Bei größeren Veränderungen muss mit der Schulleitung Rücksprache genommen werden.
6.2
In jeder Klasse wird ein Ordnungsdienst bestimmt und in das Klassenbuch eingetragen. Er sorgt gemeinsam mit dem unterrichtenden Lehrer dafür, dass die Räume bei Zimmerwechsel sauber verlassen, die Lampen ausgeschaltet und die Fenster geschlossen werden.
Die letzte Klasse stellt zusätzlich die Stühle hoch, kehrt den Raum, wischt die Tafel gründlich und bringt den Abfall in die Müllbehälter der jeweiligen Etage.
6.3
Im Zusammenhang mit der Umwelterziehung wird von allen die Mülltrennung praktiziert.
6.4
Jeder Schüler und jeder Lehrer achtet im Schulhaus auf Ordnung und Sauberkeit.
6.5
Schulisches Eigentum muss pfleglich behandelt werden. Bei bewusster Verschmutzung oder Zerstörung wird der Verursacher zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit herangezogen.
6.6
Alle Schüler nutzen die der jeweiligen Klasse bzw. dem Kurs zugeteilten Garderobenschränke. Diese sind stets zu verschließen. Notwendige Wertsachen, Geld und Ausweispapiere dürfen nicht in den Garderoben abgelegt werden, da dafür keine Haftung übernommen wird. Nach Unterrichtsschluss sind alle Sachen zu entnehmen.
Nasse Kleidung darf in den ersten beiden Unterrichtsstunden mit ins Zimmer genommen werden.
6.7
Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben und können dort zu den Sprechzeiten erfragt werden. Zum 1. Elternabend und zu den Elternsprechtagen werden die Fundsachen zur Besichtigung ausgestellt und bei Nichtabholung entsorgt.
6.8
Die Reinigung der Tische nach Beendigung der Speisung wird von den Schülern übernommen. Verschmutzungen, die durch Speisen und Getränke aus der Kantine oder durch mitgebrachtes Essen entstehen, müssen selbstverständlich vom Verursacher mit den in den Vorbereitungsräumen bereitgestellten Hilfsmitteln beseitigt werden.
7Fernbleiben vom Unterricht
7.1
Im Klassen- bzw. Kursbuch wird festgehalten, wenn ein Schüler zu spät kommt oder fehlt.
7.2
Fehlt ein Schüler in der ersten Unterrichtsstunde, meldet der unterrichtende Fachlehrer dies nach der Stunde im Sekretariat.
7.3
Beim Versäumen einer oder mehrerer Unterrichtsstunden ist innerhalb von drei Werktagen eine schriftliche Entschuldigung vom Arzt oder von den Eltern vorzulegen.
7.4
Im Krankheitsfall muss am jeweiligen Tag bis 7:30 Uhr durch die Erziehungsberechtigten eine Meldung über das entsprechende LernSax-Formular oder eine telefonische Abmeldung im Sekretariat der Schule erfolgen.
7.5
Arztbesuche sind nur in Ausnahmefällen in der Unterrichtszeit durchzuführen. Geplante Arztbesuche müssen den betreffenden Fachlehrern vorher angezeigt werden. Alle planbaren Freistellungen sollen mindestens eine Woche vorher schriftlich durch die Eltern beim Klassenleiter bzw. Tutor beantragt werden. Angekündigte Klassenarbeiten bzw. Klausuren verhindern in der Regel eine Freistellung.
7.6
Fernbleiben vom Unterricht ohne Beurlaubung wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet und zieht ggf. Ordnungsmaßnahmen nach sich.
8Unfälle
Die Schüler sind beim Besuch der Schule sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule bei der Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Wegeunfällen. Dabei ist der sicherste, direkteste und verkehrssicherste Schulweg mit einer maximalen Unterbrechung von 2 Stunden zu wählen.
Jeder Schulunfall ist unverzüglich beim Lehrer und im Sekretariat anzuzeigen. Er wird im Unfallbuch der Schule eingetragen. Wird in Folge eines Unfalls ein Arzt aufgesucht, so erfolgt durch die Schule eine Mitteilung an die Unfallkasse Sachsen. Deshalb muss die Schule innerhalb von 3 Tagen über den Arztbesuch informiert werden.
Legt der Schüler den Schulweg mit dem Fahrrad zurück, so muss sich dieses in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Belehrung über die Verkehrsverhältnisse auf dem Schulweg, die notwendigen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen gemäß Straßenverkehrsordnung, das Tragen angemessener Kleidung und Schuhwerk sowie das sichere Transportieren von Lasten erfolgt in Verantwortung der Eltern/des Nutzers und obliegt nicht der Verantwortung der Schule.
Durch den Schulträger wird kein Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler übernommen. Die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht für den Schulweg der minderjährigen Fahrradbenutzer obliegt den Eltern. Bei Beschädigung oder Diebstahl ist gegenüber dem Schulträger kein Schadenersatz möglich. Die Schadensregulierung kann ausschließlich über eine private Hausrat-/Fahrradversicherung erfolgen.
9Inkrafttreten
Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 17.09.2025 wird die Hausordnung am 22. September 2025 in Kraft gesetzt.
Dr. Hirsch
Schulleiterin
In Kraft seit 22. September 2025 (Beschluss der Schulkonferenz vom 17.09.2025)
— Dr. Hirsch, Schulleiterin
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